01.03.2024, 13:35
Zitat:Grundsätzlich müssen alle Verkaufsverpackungen lizenziert werden, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, also mit Ware befüllte B2C-Verpackungen. Dazu gehört auch Versandmaterial sowie auch Verpackungen aus der Gastronomie. Verpackungen aus der Gastronomie gelten als sogenannte Serviceverpackungen.
https://www.verpackungslizenzierung.de/#information
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen ist ein typisches Beispiel für überbordende Bürokratie! Statt einfach dem Hersteller von Verpackungsmaterial die Pflicht zur Abgabe der Mengenmeldung und der erforderlichen Gebühren zuzuschreiben, welche dieser ja dann in seine Preise implementieren könnte, geht man einen weit umständlicheren Weg. Jeder, der in irgendeiner Art und Weise Waren für Endverbraucher verpackt, muss sich zum Einen bei LUCID registrieren und dort jährlich seinen Verbrauch an Verpackungsmaterial melden. Zum Anderen muss er sich auch einen lizenzierten Entsorger suchen, bei dem er die jährlich anfallende Gebühr für seine Mengenmeldungen im voraus entrichten muss. Es sind zwar nicht unendlich viele Formulare, die auszufüllen sind, aber es ist trotzdem ein gewisser Zeitaufwand für jeden Unternehmer. Warum also einfach, wenn es doch umständlich auch geht? Zumal das Gesetz all die Verpackungen von Herstellern und Großhändlern gar nicht mit erfasst, aber die müssen auch vom Ladenbesitzer oder Gastronomen entsorgt werden.
Und natürlich muss auch überwacht werden, ob sich alle Kleinunternehmer auch an die Registrierungspflicht halten, was natürlich auch wieder Personal bindet in den Ämtern. Würde man, wie ich oben schon geschrieben habe, einfach nur die Hersteller in die Pflicht nehmen, dann würde man wirklich alle Mengen korrekt erfassen und dem Handel und der Gastronomie unnötige Arbeit mit der Lizenzierung ersparen. Das ist nur ein Beispiel, wie man Bürokratie abbauen könnte. An dem Gesetz ist im übrigen auch nicht die Ampel schuld, das gilt bereits seit 2019.