21.01.2020, 19:34
(21.01.2020, 16:06)Sophie schrieb: Findest du das nicht von der falschen Seite her aufgezäumt? Sollte man jemand nicht erst dann in Haft nehmen, wenn man sicher weiß, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt? Nicht auf, schaun wir mal, ob wir es nicht so hindrehen können, hin? Wenn es eine kriminelle Vereinigung wäre, dann müsste ja bereits etwas aktenkundig sein dazu und nicht wie das OLG meint, erst ermittelt werden.
Aber vllt. geht es ja mal deinem Kinde so, dass es in seiner Clique anwesend ist, wenn irgeneiner aus dieser etwas Gravierendes anstellt. Z.B. einen Stein von einer Autobahnbrücke wirft, der jemand tödlich verunglücken lässt. Ich bin mir sicher, du wirst dann vollstes Verständnis für die Maßnahme der monatelangen Untersuchungshaft haben in der man krampfhaft bemüht ist, die Clique als schwerkriminell zu überführen, während dein Kind beteuert, es habe nichts mit dem Steinwurf zu tun, sei 10 m weggestanden und habe noch gesagt, man solle den Scheiß lassen.
Und wenn das Gericht schon was rausgefunden hat über Weihnachten, Richtung kriminelle Vereinigung? Vielleicht irgendwas was sie erst an dem Abend gemacht haben oder ein paar Tage vorher und deshalb gibt es eben noch keine Akten. Könnte doch sein, oder? Irgendwas muss da sein, was sie vielleicht nur aus ermittlungstaktischen Gründen uns nicht sagen, da bin ich mir inzwischen ziemlich sicher. Weil sonst hätten sie die bestimmt nicht wieder eingesammelt, ohne Grund.