15.12.2019, 16:32
(15.12.2019, 14:55)Klartexter schrieb: Reden Sie kein Stuss, Martin! Er ist hier geboren, nur weil seine Eltern auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, hat auch er diese. Aber Fakt ist, dass er Deutscher ist, und da verbietet das Grundgesetz aus gutem Grund sowohl Ausbürgerung wie Abschiebung .
Dies ist durchaus zulässig, Klartexter. Es fehlt alleine der politische Wille:
Zitat:Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist hingegen nach Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG zulässig; dieser darf jedoch nur auf Grund eines Gesetzes eintreten und zudem nur dann gegen den Willen des Betroffenen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCrgerung
Diese Tat wäre spätestens der Anlass, solche Maßnahmen endlich zu ergreifen. Soll er sich doch im Libanon unter seinesgleichen austoben.
Martin