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Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
#51

(30.11.2019, 14:57)Martin schrieb:  Na ja, 2.300 für einen Alleinstehenden macht rd. 1.800 nach Steuern, dann kommen noch rd. 10% Sozialversicherung weg, verbleiben 1.570 Euro. Wenn man keine eigenen 4 Wände hat, fallen noch rd. 600 Euro für Miete und Nebenkosten an, dann hat man noch 970 Euro zum Leben. Große Sprünge macht man da nicht mehr.

Martin
Also diese Rechnung stimmt definitiv nicht.

Dem Alleinstehenden Ihres Beispiels geht es besser. Wobei 2300 Rente von der DRV schon ein Spitzensatz wäre. Den haben nach meiner Schätzung keine 10% der Rentner
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#52

(30.11.2019, 20:59)UglyWinner schrieb:  Also diese Rechnung stimmt definitiv nicht.

Dem Alleinstehenden Ihres Beispiels geht es besser. Wobei 2300 Rente von der DRV schon ein Spitzensatz wäre. Den haben nach meiner Schätzung keine 10% der Rentner
haben Sie meinen letzten Beitrag nicht gelesen? Huh
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#53

(30.11.2019, 19:53)EvaLuna schrieb:  Ich habe den Rechner mal benutzt und komme aber auf Steuern von 1920 Euro jährlich bei einem Single bei 2300 Euro.
Minus KV und PV, dann bleiben noch ca. 1887 Euro mtl. netto. Renteneintritt 2017 mit 2200 und 2019 2300.

Was haben Sie denn für einen Renteneintritt genommen? Klar für Altrentner die jetzt schon über 80 sind, bleibt
netto um einiges mehr. Die zahlen wohl gar keine Steuern.

Aber 2300 Euro sind ja viel zu hoch angesetzt. Das haben nicht einmal 10 % der Rentner.

Bei ca. 1200 Euro brutto  sind Neurentner noch steuerfrei, wenn man sonst nichts abzusetzen hat, außer den Pauschalbeträgen von gerade mal 138 Euro.
Ja irgendwie komisch, wenn ich jetzt eingebe bekomme ich auch andere Zahlen, das vorherige kann ich nicht mehr reproduzieren.
Evtl habe ich ja nicht genau auf das Eintrittsjahr geachtet.
Ist aber ein richtig guter Rechner, da auch gleich mit angegeben wird ob ein Steuererklärung abgegeben muss oder nicht.
Für Paare jedenfalls bleibt das Ergebnis gleich, für 2020 sind das 35,-
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#54

(30.11.2019, 21:25)Kreti u. Plethi schrieb:  Ja irgendwie komisch, wenn ich jetzt eingebe bekomme ich auch andere Zahlen, das vorherige kann ich nicht mehr reproduzieren.
Evtl habe ich ja nicht genau auf das Eintrittsjahr geachtet.
Ist aber ein richtig guter Rechner, da auch gleich mit angegeben wird ob ein Steuererklärung abgegeben muss oder nicht.
Für Paare jedenfalls bleibt das Ergebnis gleich, für 2020 sind das 35,-
Bei 2300 Euro bei Ehepaar gemeinsame Veranlagung 2019 (Eintritt 2019) komme ich jetzt auf 0 Steuern, aber eine Steuererklärung muss abgegeben werden, was ja manche bezweifeln. Steht auch dort im Rechner.

Durch 2 geteilt sind das ja nur 1150 brutto pro Rentner. Wie schon geschrieben 1200 brutto ist ungefähr die Grenze bei der Steuerpflicht. Es kommt halt immer auf den persönlichen Freibetrag an (je nach Renteneintrittsalter).

Die nächsten Jahre steigt die Steuerbelastung ganz schön, weil die Freibeträge ja sinken und jährliche Erhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden beim Freibetrag.
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#55

(30.11.2019, 21:50)EvaLuna schrieb:  Bei 2300 Euro bei Ehepaar gemeinsame Veranlagung 2019 (Eintritt 2019) komme ich jetzt auf 0 Steuern, aber eine Steuererklärung muss abgegeben werden, was ja manche bezweifeln. Steht auch dort im Rechner.

[...]

Die nächsten Jahre steigt die Steuerbelastung ganz schön, weil die Freibeträge ja sinken und jährliche Erhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden beim Freibetrag.
1. Wer eine Steuererklärung abgeben muß ist gar nicht so einfach. Ich habe deshalb beim Finanzamt angefragt und auch eine Antwort bekommen - so wie ich sie erweartet. Aber jetzt ists schwarz auf weiß.
2. Stimmt. Aber die Steuerfreibeträge steigen jährlich. Und - je später jemand in Rente geht desto länger ist ihm auch aus unversteuertem Lohn Geld in die Rentenkasse überwiesen worden.
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#56

(30.11.2019, 15:43)Kreti u. Plethi schrieb:  Äh, die 521,- Steuern sind jährlich das sollte eigentlich klar sein.
Umgerechnet also keine 50,- pro Monat und die KV mit Pflege sind ca. 11% (je nach Kasse und persönlichem Pflegebeitrag 3,05/3,3).
Somit bleiben dem Alleinstehenden davon immer noch über 2000,-

Äh, nein war mir nicht klar. Wenn man vom Monatseinkommen spricht und einen Steuerbetrag angibt, gehe ich davon aus, dass sich der Betrag ebenfalls auf die ursprüngliche Periode bezieht. Ok, mit 450 Euro mehr in der Tasche sieht die Welt schon anders aus. Großere Sprünge sind aber nach wie vor nicht drin. 

Martin
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#57

(01.12.2019, 11:44)Martin schrieb:  Äh, nein war mir nicht klar. Wenn man vom Monatseinkommen spricht und einen Steuerbetrag angibt, gehe ich davon aus, dass sich der Betrag ebenfalls auf die ursprüngliche Periode bezieht. Ok, mit 450 Euro mehr in der Tasche sieht die Welt schon anders aus. Großere Sprünge sind aber nach wie vor nicht drin. 

Martin

Sie hätten halt den Beitrag von KP  richtig lesen müssen. Dort stand genau, was er meint.
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#58

(01.12.2019, 11:47)leopold schrieb:  Sie hätten halt den Beitrag von KP  richtig lesen müssen. Dort stand genau, was er meint.

Yawn

Martin
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#59

(01.12.2019, 11:47)leopold schrieb:  Sie hätten halt den Beitrag von KP  richtig lesen müssen. Dort stand genau, was er meint.
Stimmt, aber seine Zahlen haben nicht gestimmt wie ich schon erläutert habe. Das sind dann 160 Euro/Monat Steuern, nicht nur 50 Euro. Das ist schon ein Unterschied.

Zitat:EvaLuna # 50
Ich habe den Rechner mal benutzt und komme aber auf Steuern von 1920 Euro jährlich bei einem Single bei 2300 Euro.
Minus KV und PV, dann bleiben noch ca. 1887 Euro mtl. netto. Renteneintritt 2017 mit 2200 und 2019 2300.
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#60

(01.12.2019, 09:58)UglyWinner schrieb:  1. Wer eine Steuererklärung abgeben muß ist gar nicht so einfach. Ich habe deshalb beim Finanzamt angefragt und auch eine Antwort bekommen - so wie ich sie erweartet. Aber jetzt ists schwarz auf weiß.
2. Stimmt. Aber die Steuerfreibeträge steigen jährlich. Und - je später jemand in Rente geht desto länger ist ihm auch aus unversteuertem Lohn Geld in die Rentenkasse überwiesen worden.
1. Es wäre doch nett, wenn Sie uns auch mitteilen würden, welche Antwort Sie vom FA bekommen haben.

2. Aber die Ungerechtigkeit/Gesetzteslücke bleibt ja wie von dem Bundesrichter angemahnt. Darum ging es ursprünglich.
s. Beitrag # 15 mit SZ-Artikel:

Zitat:Hier setzt Kulosas Kritik an: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen", notierte der BFH-Richter, "um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen." Zur Begründung führt Kulosa aus: "Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (...) - ohne prozentuale Beschränkung abziehen".
Somit gibt es Millionen Betroffene bei denen jahrzehntelang vor 2025 die RV-Beiträge voll oder teilweise besteuert wurden.

https://treffpunkt-koenigsplatz.de/showthread.php?tid=3742&pid=104642#pid104642

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