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Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
#1

Zitat:Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht des Richters am Bundesfinanzhof (BFH), Egmont Kulosa, verfassungswidrig. Das schrieb der stellvertretende Vorsitzende des „für Alterseinkünfte und -vorsorge“ zuständigen zehnten BFH-Senats in einem Kommentar für einen juristischen Fachdienst.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/altersvors...99399.html 

Gut möglich dass es verfassungswidrig ist, unanständig ist es auf jeden Fall.

Martin
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#2

(28.11.2019, 09:23)Martin schrieb:  Gut möglich dass es verfassungswidrig ist, unanständig ist es auf jeden Fall.

Martin

Ich hoffe, er redet nicht nur, sondern hiflt mit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit zu formulieren. So hilft es keinen Rentner. Wahrscheinlich wird das BVerfG entscheiden müssen.

Getreu dem  Motto: Nicht quatschen, machen bzw. mithelfen.  Coppyright des Spruches wahrscheinlich beim Herr Mario Barth.
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#3

(28.11.2019, 09:53)Bogdan schrieb:  Ich hoffe, er redet nicht nur, sondern hiflt mit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit zu formulieren. So hilft es keinen Rentner. Wahrscheinlich wird das BVerfG entscheiden müssen.

Getreu dem  Motto: Nicht quatschen, machen bzw. mithelfen.  Coppyright des Spruches wahrscheinlich beim Herr Mario Barth.
Nun raten Sie mal: Wie viele Renter zahlren denn wirklich Steuern?
Und welche sind das, bzw. ab welcher Einkommenhöhe müssen Steuern bezahlt werden?
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#4

(28.11.2019, 20:11)UglyWinner schrieb:  Nun raten Sie mal: Wie viele Renter zahlren denn wirklich Steuern?
Und welche sind das, bzw. ab welcher Einkommenhöhe müssen Steuern bezahlt werden?
Na ja, da kann man mit   1300 brutto schon dabei sein. Je nach Renteneintrittsalter.
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#5

(28.11.2019, 20:11)UglyWinner schrieb:  Nun raten Sie mal: Wie viele Renter zahlren denn wirklich Steuern?
Und welche sind das, bzw. ab welcher Einkommenhöhe müssen Steuern bezahlt werden?

Als ob es auf die Zahl ankäme und die Einkommenshöhe!

Gleiches Recht für Alle und diese Steuer ist sooo unredlich,
wie dieser fortwährende Soli !
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#6

(28.11.2019, 20:30)nomoi schrieb:  Als ob es auf die Zahl ankäme und die Einkommenshöhe!

Gleiches Recht für Alle und diese Steuer ist sooo unredlich,
wie dieser fortwährende Soli !
Das ist nur die halbe Wahrheit.
Als diese Rentenbvesteuerung 2004/2005 beschlossen wurde, wurde sie in Form einer nachgelagerten Besteuerung beschlossen.
Ja- die Zahl ist wichtig. Denn mindestens 80% der Renter zahlen keine Steuern - übrigens im Gegensatz zu den Beamten(pensionen).
Ab 2040 wird die Rente voll besteuert(nach heutigem Stand). Dann kanns eng werden.
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#7

Ja dafür sind die auch doppelt so hoch.  Zwinker
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#8

(28.11.2019, 20:54)UglyWinner schrieb:  Das ist nur die halbe Wahrheit.
Als diese Rentenbvesteuerung 2004/2005 beschlossen wurde, wurde sie in Form einer nachgelagerten Besteuerung beschlossen.
Ja- die Zahl ist wichtig. Denn mindestens 80% der Renter zahlen keine Steuern - übrigens im Gegensatz zu den Beamten(pensionen).
Ab 2040 wird die Rente voll besteuert(nach heutigem Stand). Dann kanns eng werden.

Wenn die Besteuerung verfassungswidrig ist, dann ist das Gesetz bis dahin kassiert. Die Frage ist allerdings, wie dann die Gleichbehandlung hinsichtlich der Besteuerung der Beamtenpensionen hergestellt werden soll. Quadratur des Kreises oder Pensionen auch nicht besteuern. Innocent
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#9

(28.11.2019, 21:04)Sophie schrieb:  Wenn die Besteuerung verfassungswidrig ist, dann ist das Gesetz bis dahin kassiert. Die Frage ist allerdings, wie dann die Gleichbehandlung hinsichtlich der Besteuerung der Beamtenpensionen hergestellt werden soll. Quadratur des Kreises oder Pensionen auch nicht besteuern. Innocent

Es geht um die Übergangsregelung. RV-Beiträge, die früher bereits der Einkommensteuer unterlagen führen heute zu Rentenzahlungen, die nun teilweise nochmals besteuert werden. Das wurde wohl handwerklich nicht sauber gelöst. Dass Renten grundsätzlich in Zukunft zu versteuern sind, hat das BVerfG bereits entschieden.
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#10

(28.11.2019, 21:25)leopold schrieb:  Es geht um die Übergangsregelung. RV-Beiträge, die früher bereits der Einkommensteuer unterlagen führen heute zu Rentenzahlungen, die nun teilweise nochmals besteuert werden. Das wurde wohl handwerklich nicht sauber gelöst. Dass Renten grundsätzlich in Zukunft zu versteuern sind, hat das BVerfG bereits entschieden.

Werden die RV-Beiträge denn jetzt nicht mehr besteuert?
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