Hat sich hier jemand schon mal mit den Satzungen der verschiedenen Parteien/Wählergruppen, die zur Kommunalwahl 2020 antreten, befasst ?
Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.
Ich nehme als Vergleich die sog. Wählergruppierungen in Augsburg:
PolitWG: 25 %
WSA: ein Drittel
Pro Augsburg: ein Drittel
"Augsburg in Bürgerhand" vollzog bereits eine Satzungsänderung. Anfangs mussten 50 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung sein, mittlerweile "nur" 40 %.
Die im Augburger Stadtrat vertretenen Parteien möchten folgende Prozentwerte um eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen:
5 % GRÜNE
1/3 SPD
10 % Freie Wähler
CSU (wurde noch nicht 100 % fündig, mag jemand helfen ?)
Die Satzung der CSU ist im Gegensatz zu den Satzungen der anderen Parteien und Wählergruppen sehr lang.
Danke Sophie, genau so meine ich es. Da besteht für mich ein großer Widerspruch.
Bei der CSU Satzung steht unter § 42: "Ein außerordentlicher Parteitag ist auf Antrag von mindestens drei Bezirksparteitagen innerhalb einer Frist von sechs Wochen einzuberufen."
AFD folgt noch.
Die "Wutbürger" sind eben eine Ein-Mann-Show von Herrn Macron. Da stören Nebengeräusche der Basis nur.
Hallo Herr Serge,
was sagen Sie denn zu den Rechten der Mitglieder, z.B. außerordentliche Mitgliederversammlung,
der verschiedenen Wählergruppen und Parteien, die für die Augsburger Kommunalwahl antreten ?
MfG
Donnerwetter