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Kommunalwahl in Augsburg im Jahr 2020

Hat sich hier jemand schon mal mit den Satzungen der verschiedenen Parteien/Wählergruppen, die zur Kommunalwahl 2020 antreten, befasst ?

Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.
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(20.10.2019, 21:25)Donnerwetter schrieb:  Hat sich hier jemand schon mal mit den Satzungen der verschiedenen Parteien/Wählergruppen, die zur Kommunalwahl 2020 antreten, befasst ?

Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.

Wie hoch ist denn der Prozentsatz bei den anderen?

Wäre nett von Ihnen, wenn Sie uns das mal aufschlüsseln könnten.
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Ich nehme als Vergleich die sog. Wählergruppierungen in Augsburg:

PolitWG:  25 %

WSA:       ein Drittel

Pro Augsburg: ein Drittel


"Augsburg in Bürgerhand" vollzog bereits eine Satzungsänderung. Anfangs mussten 50 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung sein, mittlerweile "nur" 40 %.
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Die im Augburger Stadtrat vertretenen Parteien möchten folgende Prozentwerte um eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen:


5 %      GRÜNE
1/3        SPD
10 %     Freie Wähler
              CSU  (wurde noch nicht 100 % fündig, mag jemand helfen ?)
Die Satzung der CSU ist im Gegensatz zu den Satzungen der anderen Parteien und Wählergruppen sehr lang.
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Welche Rolle spielt es denn bei der Kommunalwahl, welche Partei oder Vereinigung die Zustimmung ihrer Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung braucht? At
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(20.10.2019, 23:50)Klartexter schrieb:  Welche Rolle spielt es denn bei der Kommunalwahl, welche Partei oder Vereinigung die Zustimmung ihrer Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung braucht? At

Ich denke mal, Donnerwetter spielt auf einen Widerspruch an. AiB wirbt ja für mehr Mitspracherechte und direkte Demokratie. Da wirkt es etwas eigenartig, dass ausgerechnet bei dieser Vereinigung so ein hoher Prozentsatz erforderlich ist, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu beantragen.
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Danke Sophie, genau so meine ich es. Da besteht für mich ein großer Widerspruch.

Bei der CSU Satzung steht unter § 42: "Ein außerordentlicher Parteitag ist auf Antrag von mindestens drei Bezirksparteitagen innerhalb einer Frist von sechs Wochen einzuberufen."

AFD folgt noch.
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Die "Wutbürger" sind eben eine Ein-Mann-Show von Herrn Macron. Da stören Nebengeräusche der Basis nur.
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(22.10.2019, 08:05)leopold schrieb:  Die "Wutbürger" sind eben eine Ein-Mann-Show von Herrn Macron. Da stören Nebengeräusche der Basis nur.

Fusions-Trauma?
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Hallo Herr Serge,

 was sagen Sie denn zu den Rechten der Mitglieder, z.B. außerordentliche Mitgliederversammlung,

der verschiedenen Wählergruppen und Parteien, die für die Augsburger Kommunalwahl antreten ?

MfG

Donnerwetter
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