14.12.2016, 14:48
(14.12.2016, 14:46)SilverSurfer schrieb: Du machst es aber kompliziert...
http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...nehmigung/
Die Seite gibt richtig was her :)
(14.12.2016, 14:46)SilverSurfer schrieb: Du machst es aber kompliziert...
http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...nehmigung/
(14.12.2016, 14:48)Felidae schrieb: Die Seite gibt richtig was her :)
(14.12.2016, 14:46)SilverSurfer schrieb: Du machst es aber kompliziert...
http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...nehmigung/
(14.12.2016, 14:18)Sasketchewan schrieb: Nun ja, die Flexibilität in Verwaltungen und Behörden...... Davon können viele ein Lied singen.
..../.....
Zitat:PuK
Nur in Ausnahmefällen wie bei einem Umzug in so ein Viertel. Und da wäre es halt schön, wenn die Stadt Augsburg etwas flexibler und bürgerfreundlicher wäre und nicht stur auf irgendwelchen nicht durchdachten, untauglichen Regelungen beharren würde. Hätten sie mir doch einfach so ein Ding, gültig für drei Tage, gegeben. Ich hätte ihnen gerne 50 Mark dafür bezahlt,
(14.12.2016, 15:27)Lueginsland schrieb: Für diesen Betrag hätten Sie beim Tiefbauamt der Stadt A.
eine Ausnahmegenehmigung zum Parken gar für 5 Tage erhalten.
@ Saskatchewan: Die Stadtverwaltung ist nämlich doch flexibel [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gro...ss_358.gif ]
(14.12.2016, 15:31)PuK schrieb: Vor 20 Jahren auch? Eher nicht, denn dann hätten sie mich auf dem Amt darauf hinweisen müssen, als ich dort war.
Sie müssen schon dazuschreiben, von wann diese Regelung ist, wenn ich deutlich darauf hingewiesen habe, dass die Geschichte vor 20 Jahren (ziemlich genau) spielt.
Und diese Webseite der Stadt gab es damals natürlich nicht. Man musste hingehen und fragen und war angewiesen darauf, dass die Auskunft richtig ist. Ich vermute auch, dass sie damals richtig war und es so etwas tatsächlich nicht gab damals.
(14.12.2016, 15:31)PuK schrieb: Vor 20 Jahren auch? Eher nicht, denn dann hätten sie mich auf dem Amt darauf hinweisen müssen, als ich dort war.
Sie müssen schon dazuschreiben, von wann diese Regelung ist, wenn ich deutlich darauf hingewiesen habe, dass die Geschichte vor 20 Jahren (ziemlich genau) spielt.
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(14.12.2016, 15:45)PuK schrieb: Es ist im Grunde nicht relevant, was genau Sie bezweifeln. Das alles ist genau so passiert. Es war einfach so, damals.