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Schlecker-Prozess: Bewährung für Anton Schlecker – Haft für Kinder
#21

(27.11.2017, 20:45)Lueginsland schrieb:  Habe ich nur andeutungsweise geschrieben, dass ich dieses Rechtssystem wolle?

Ein Staatsanwaltschaft hat sich verpflichtet, die Interessen des Staates zu wahren und dass unser geltendes Recht nicht gebrochen wird.
Bei einem Verstoß gegen geltendes Strafrecht hat er aktiv werden und so kam er eben im Fall Schl. zu der genannten Forderung. Alles legal!

Ich habe nur gefragt. Aber wenn der Staatsanwalt nach geltendem Recht arbeitet und alles einbezieht, wozu braucht's dann noch einen Richter?
#22

(27.11.2017, 20:48)leopold schrieb:  Ich habe nur gefragt. Aber wenn der Staatsanwalt nach geltendem Recht arbeitet und alles einbezieht, wozu braucht's dann noch einen Richter?

Vielleicht weil es der Instanz von Unabhängigkeit bedarf?
Geschichtlich müssten wir vllt. Beide näher einsteigen.

Dass es auch immer wieder zu Fehlurteilen kommt, ist Ihnen sicherlich auch bekannt.
Meines Erachtens das aller größte Argument gegen eine Todesstrafe!

Ein Fehlurteil im Fall Schl. ist/wäre "nur" ein Vertrauensverlust an eine Gerechtigkeit im landläufigen Sinn.
#23

Hm, hatte der Gerichtssprecher nicht darauf hingeiwesen woher die unterschiedlichen Strafmaße stammen?
Beim Anton ging es um niedrigere Summen und eine Straftat bei den Kindern um höhere und mehrere Delikte.

Natürlich gibt es Fehlurteile nur mit dem Willen des Volkes wäre ich verdammt vorsichtig, im Namen des Volkes ist da schon was ganz anderes.
Dem "Volk" sind nämlich sämtliche Fakten und Zusammenhänge nicht bekannt und genau die versucht ja ein Gericht herauszuarbeiten sowie anhand der Gesetzeslage und zwar individuell zu be-und verurteilen.
#24

(28.11.2017, 08:47)Kreti u. Plethi schrieb:  Hm, hatte der Gerichtssprecher nicht darauf hingeiwesen woher die unterschiedlichen Strafmaße stammen?
Beim Anton ging es um niedrigere Summen und eine Straftat bei den Kindern um höhere und mehrere Delikte.

Natürlich gibt es Fehlurteile nur mit dem Willen des Volkes wäre ich verdammt vorsichtig, im Namen des Volkes ist da schon was ganz anderes.
Dem "Volk" sind nämlich sämtliche Fakten und Zusammenhänge nicht bekannt und genau die versucht ja ein Gericht herauszuarbeiten sowie anhand der Gesetzeslage und zwar individuell zu be-und verurteilen.

Dem Gericht ist wohl kein Vorwurf zu machen, das hat sich sicher an das Gesetz gehalten. Doch dieses Beispiel zeigt auch, dass die Gesetze mitunter einer Überarbeitung bedürfen. Eine Bewährungsstrafe bekommt man m. W. auch schon für wiederholtes Schwarzfahren. Die gleiche Strafe gibt es offenbar, wenn man Millionen aus der Insolvenzmasse hinterzieht und zehntausende Angestellte auf die Straße setzt. Finde ich nicht richtig.

Martin
#25

(28.11.2017, 08:54)Martin schrieb:  Dem Gericht ist wohl kein Vorwurf zu machen, das hat sich sicher an das Gesetz gehalten. Doch dieses Beispiel zeigt auch, dass die Gesetze mitunter einer Überarbeitung bedürfen. Eine Bewährungsstrafe bekommt man m. W. auch schon für wiederholtes Schwarzfahren. Die gleiche Strafe gibt es offenbar, wenn man Millionen aus der Insolvenzmasse hinterzieht und zehntausende Angestellte auf die Straße setzt. Finde ich nicht richtig.

Martin

Mag sein, kommt mir persönlich auch etwas sehr milde vor, nur ist das aus gutem Grund nicht unsere Aufgabe sondern die der Gewaltenteilung im speziellen des Gesetzgebers.
Der ist ja schließlich auch nicht perfekt und es dümpeln da noch einige Dinge herum die schon längst geändert gehören.
#26

(28.11.2017, 09:06)Kreti u. Plethi schrieb:  Mag sein, kommt mir persönlich auch etwas sehr milde vor, nur ist das aus gutem Grund nicht unsere Aufgabe sondern die der Gewaltenteilung im speziellen des Gesetzgebers.
Der ist ja schließlich auch nicht perfekt und es dümpeln da noch einige Dinge herum die schon längst geändert gehören.

In diesem Artikel steht , wie und wie viel Geld auf die Seite geschafft wurde. Da ist dringender Handlungsbedarf. Vor allem wenn man Fälle betrachtet, in denen eine Verkäuferin ihren Job verlor, weil sie ein abgelaufenes Fischbrötchen mitnahm.

Martin
#27

(28.11.2017, 09:06)Kreti u. Plethi schrieb:  Mag sein, kommt mir persönlich auch etwas sehr milde vor, nur ist das aus gutem Grund nicht unsere Aufgabe sondern die der Gewaltenteilung im speziellen des Gesetzgebers.
Der ist ja schließlich auch nicht perfekt und es dümpeln da noch einige Dinge herum die schon längst geändert gehören.

Ein Staatsanwalt wird wohl bei der Untersuchung einer vermuteten Straftat Für und Wider untersuchen.
Denn er sollte eigentlich bei einem Bürger zunächst dessen Unschuld vermuten und kann dabei das Gegenteil feststellen.
Im vorliegenden Fall sah er ausreichend Grund für eine Anklage.
Jetzt sollte er im Interesse der Öffentlichkeit und wird hoffentlich auch, das gesprochene Urteil auf Angemessenheit überprüfen!
#28

(28.11.2017, 09:14)Martin schrieb:  In diesem Artikel steht , wie und wie viel Geld auf die Seite geschafft wurde. Da ist dringender Handlungsbedarf. Vor allem wenn man Fälle betrachtet, in denen eine Verkäuferin ihren Job verlor, weil sie ein abgelaufenes Fischbrötchen mitnahm.

Martin

Oder Pfand-Bons, da gebe ich ihnen Recht. dass mit unterschiedlichem Maßen gemessen wird dieser Eindruck sollte geflissentlich nicht entstehen.
Die Schwierigkeit liegt dabei allerdings auch in den ganz unterschiedlichen Gerichten.
Die Verkäuferinnen wurden ja nicht strafrechtlich sondern arbeitsrechtlich beurteilt, strafrechtliche Konsequenzen gab es ja, so weit ich weiß, keine für die Damen.
#29

(28.11.2017, 09:49)Lueginsland schrieb:  Ein Staatsanwalt wird wohl bei der Untersuchung einer vermuteten Straftat Für und Wider untersuchen.
Denn er sollte eigentlich bei einem Bürger zunächst dessen Unschuld vermuten und kann dabei das Gegenteil feststellen.
Im vorliegenden Fall sah er ausreichend Grund für eine Anklage.
Jetzt sollte er im Interesse der Öffentlichkeit und wird hoffentlich auch, das gesprochene Urteil auf Angemessenheit überprüfen!

Wie berichtet wird tun das Schleckers schon von selbst und das kann, wie desöfteren geschehen, durchaus auch in die Hose gehen mit einem erhöhten Strafmaß.
Solche Berufungen sind für Angeklage immer mit Vorsicht zu genießen, wobei ich es ihnen in diesem Fall durchaus gönnen würde.
#30

(28.11.2017, 10:12)Kreti u. Plethi schrieb:  Wie berichtet wird tun das Schleckers schon von selbst und das kann, wie desöfteren geschehen, durchaus auch in die Hose gehen mit einem erhöhten Strafmaß.
Solche Berufungen sind für Angeklage immer mit Vorsicht zu genießen, wobei ich es ihnen in diesem Fall durchaus gönnen würde.

Schl. haben wohl das gute Recht der Berufung,
vom Staatsanwalt ist es nach meiner Meinung zu erwarten,
da das Strafmaß als der Tat nicht angemessen erscheint.
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