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Zweifel an tödlichem Schlag

(24.12.2019, 14:08)Sophie schrieb:   § 112 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html 

also:

Zitat:(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 226 des Strafgesetzbuches darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

Außer Verhältnis gem. (1) steht die Unteruschungshaft m.E. nicht.
Gem. (2) b) und c) und dem und darf sie m.E. angeordnet werden.

(3) trifft nur einen, aber der muß(te) erstmal gefunden werden können. Die anderen hängen mit drin, also U'haft 'auch angeordnet werden'.
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(24.12.2019, 09:50)Sophie schrieb:  Wir wissen nichts? Doch. Wir wissen nun, dass das LG  nach Sichtung aller verfügbaren Videoaufnahmen und aufgrund der Aussagen von Zeugen die Aussagen der Anwälte und der AA (nach Ansicht des Videos des Taxifahrers) bestätigt hat, dass zwei der Verhafteten überhaupt gar nichts mit dem Vorfall zu tun hatten = Freiheitsberaubung. Für drei andere stellt es sich lt. Gericht so dar, dass sie den Getöteten nicht umzingelten, was von der Polizei offensichtlich behelfsmäßig zur Stützung der Haftbefehle so konstruiert worden war.

Dazu scheint es Zeugenaussagen zu geben, die eher nicht auf randalierende Jugendliche hinweisen sondern auf eine aggressive Antwort auf eine harmlose Frage.

Und einiges mehr.

Ich hoffe sehr, Dein Statement soll nicht bedeuten, dass Du es richtig fändest, mal schnell Unbeteiligte ins Gefängnis zu stecken, damit die auch ja keine Aussagen absprechen können.
Du magst es nicht verstehen.
Man musste erst umgänglich ermitteln, OB es sich um Unbeteiligte handelt.
Da reicht dein kriesliger Taxifilm nicht aus, das dauert.
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(24.12.2019, 16:05)Don Cat schrieb:  Du magst es nicht verstehen.
Man musste erst umgänglich ermitteln, OB es sich um Unbeteiligte handelt.
Da reicht dein kriesliger Taxifilm nicht aus, das dauert.

Krude Prioritäten. Anstatt sich für eine rasche Aufklärung und Verurteilung des/der Täter zu interessieren, werden abenteuerliche Konstrukte bemüht, um eine Opfer-Täterumkehr zu konstruieren. Die Schläger hocken für ein paar Tage im Knast, das Opfer ist tot, bis ans Ende aller Zeiten.

Martin
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(24.12.2019, 15:11)forest schrieb:  also:


Außer Verhältnis gem. (1) steht die Unteruschungshaft m.E. nicht.
Gem. (2) b) und c) und dem und darf sie m.E. angeordnet werden.

(3) trifft nur einen, aber der muß(te) erstmal gefunden werden können. Die anderen hängen mit drin, also U'haft 'auch angeordnet werden'.

Ja, bei BESCHULDIGTEN. Zwei Verhaftete zu weit weg, um Beschuldigte sein zu können
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(24.12.2019, 16:05)Don Cat schrieb:  Du magst es nicht verstehen.
Man musste erst umgänglich ermitteln, OB es sich um Unbeteiligte handelt.
Da reicht dein kriesliger Taxifilm nicht aus, das dauert.

Ach Du meinst die Videoaufnahmen der öffentlichen Kameras haben das nicht gezeigt?  Zwinker
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(24.12.2019, 16:17)Martin schrieb:  Krude Prioritäten. Anstatt sich für eine rasche Aufklärung und Verurteilung des/der Täter zu interessieren, werden abenteuerliche Konstrukte bemüht, um eine Opfer-Täterumkehr zu konstruieren. Die Schläger hocken für ein paar Tage im Knast, das Opfer ist tot, bis ans Ende aller Zeiten.

Martin

Ist „krud“ Ihr neues Lieblingswort? Was Sie dem Gericht unterstellen ist ein starkes Stück.
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(24.12.2019, 16:35)Sophie schrieb:  Ja, bei BESCHULDIGTEN. Zwei Verhaftete zu weit  weg um Beschuldigte sein zu können

Beschuldigter ist man aber ziemlich schnell glaube ich? Nanu Das ist ja eigentlich nur ein Wort und hängt manchmal nur vom Gefühl ab das der Ermittler von der Kripo hat. Es steht ja nicht SCHULDIGER da, das müsste natürlich erst bewiesen werden.

Beim Krimi "Die Zwei" sagen sie bei Vernehmungen den Leuten immer, ob sie als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen werden. Der Unterschied ist, dass man als Zeuge die Aussage nicht verweigern darf, als Beschuldigter schon. Aber der Unterschied ist da ziemlich fließend, weil in dem Krimi fragt der Anwalt beim Verhör oft nach, wird mein Mandant jetzt als Zeuge oder als Beschuldigter befragt? Und je nachdem was die Leute aussagen, können sie sogar mitten in der Befragung vom Zeugen zum Beschuldigten werden wenn sie sich verplappern und die Ermittler plötzlich das Gefühl haben der könnte doch was damit zu tun haben.
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(24.12.2019, 17:09)messalina schrieb:  Beschuldigter ist man aber ziemlich schnell glaube ich? Nanu Das ist ja eigentlich nur ein Wort und hängt manchmal nur vom Gefühl ab das der Ermittler von der Kripo hat. Es steht ja nicht SCHULDIGER da, das müsste natürlich erst bewiesen werden.

Beim Krimi "Die Zwei" sagen sie bei Vernehmungen den Leuten immer, ob sie als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen werden. Der Unterschied ist, dass man als Zeuge die Aussage nicht verweigern darf, als Beschuldigter schon. Aber der Unterschied ist da ziemlich fließend, weil in dem Krimi fragt der Anwalt beim Verhör oft nach, wird mein Mandant jetzt als Zeuge oder als Beschuldigter befragt? Und je nachdem was die Leute aussagen, können sie sogar mitten in der Befragung vom Zeugen zum Beschuldigten werden wenn sie sich verplappern und die Ermittler plötzlich das Gefühl haben der könnte doch was damit zu tun haben.

Die haben doch ziemlich fix nach 7 Tatverdächtigen gesucht. Das hatten die aus der Videoüberwachung am Kö. Und die hat offenbar durchaus gezeigt, dass zwei Jugendliche viel zu weit vom Geschehen entfernt. Waren also zu weit weg zum Umzingeln und Beihelfen. Also nur Zeugen, keine Beschuldigten.
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(24.12.2019, 17:32)Sophie schrieb:  Waren zum Umzingeln und Beihelfen. Also nur Zeugen, keine Beschuldigten.

Wenn sie thomasfischerig zum Umzingeln und Beihelfen waren, waren sie denn dann nicht Beschuldigte bzw. Mitbeschuldigte Huh
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(24.12.2019, 17:49)forest schrieb:  Wenn sie thomasfischerig zum Umzingeln und Beihelfen waren, waren sie denn dann nicht Beschuldigte bzw. Mitbeschuldigte Huh

Hab den fehlenden Text noch eingefügt, danke für den dezenten Hinweis. Das Tablet...
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