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Verkehr in der Augsburger Altstadt
#11

(14.12.2016, 11:07)Martin schrieb:  Nein. Ich wollte Dich lediglich darauf hinweisen, dass nicht jeder mit auswärtigem Kennzeichen ein Auswärtiger sein muss. Wie das in Augsburg mit den Parkausweisen gehandhabt wird, weiß ich nicht. 

Martin

Wenn ich richtig informiert bin kann man jetzt nach einem Umzug das Kennzeichen des vorherigen Wohnorts belassen. Mir fallen in letzter Zeit auch viele VW PKW auf deren Kennzeichen WOB ist.
Kann es sein, dass bei einem Neukauf die Kiste vom Werk zugelassen wird?

Stadt und Land unterscheidet sich ja schon lange nicht mehr im Kennzeichen und mit der der damaligen Reform (jetzt Wiedereinführung) der Kennzeichen (FDB, SMÜ usw) in en A-xx-xx  zu verwandeln verschwimmt ohnehin vieles.
#12

(14.12.2016, 11:36)Sasketchewan schrieb:  Wenn ich richtig informiert bin kann man jetzt nach einem Umzug das Kennzeichen des vorherigen Wohnorts belassen. Mir fallen in letzter Zeit auch viele VW PKW auf deren Kennzeichen WOB ist.
Kann es sein, dass bei einem Neukauf die Kiste vom Werk zugelassen wird?

Stadt und Land unterscheidet sich ja schon lange nicht mehr im Kennzeichen und mit der der damaligen Reform (jetzt Wiedereinführung) der Kennzeichen (FDB, SMÜ usw) in en A-xx-xx  zu verwandeln verschwimmt ohnehin vieles.

Es kam ihnen damals bei der Stadt gar nicht so sehr auf das Kennzeichen an. Sondern darauf, dass die Person, die Halter des Fahrzeugs ist, in dem entsprechenden Parkausweis-Gebiet (ABC usw.) wohnt.

Das war die Begründung. Mein Vater wohne nicht da, sondern draußen auf dem Land. Und er sei der Halter des Fahrzeugs. Und wo ich hinziehen will, sei in dem Zusammenhang völlig egal, selbst wenn ich als sein Sohn schon umgemeldet sei auf den neuen Wohnsitz. Ich war damals schon umgemeldet, denn ich war vorher beim Einwohneramt und hatte eine Meldebescheinigung dabei. Ich hatte sogar eine Geburtsurkunde dabei, um die Abstammung zu beweisen. Hat die alles gar nicht interessiert. Es gebe für uns keinen Kurzzeit-Anwohner-Parkausweis, weil mein Vater nicht da wohnt. Punkt.

Da hat sich die Stadt Augsburg gleich bei meinem Umzug dahin so richtig unbeliebt gemacht bei mir. Weil das völlig unverständlich ist.

Das wäre doch eigentlich super, wenn einer herzieht, der den Parkausweis nur für drei Tage für seinen Vater oder einen Freund braucht, weil er selbst gar kein Auto hat. Das entspannt die Parkplatz- und die Atemluftsituation insgesamt dauerhaft. Aber diese Stadt ermöglichen einem nicht den legalen Umzug dorthin, ohne eigenes Auto. Weil man einfach schwere Dinge transportieren und mit dem Kfz halten und parken muss bei einem Umzug, es geht nicht anders.

Man soll dann echt mit der Politesse über den Strafzettel diskutieren und sich herausreden, weil das die einzige Lösung sei. Wie doof kann eine Stadt eigentlich sein?

Kann sein, dass sie das inzwischen gelockert haben, das ist 20 Jahre her. Aber ich glaube es nicht. Die sind auf diesem Gebiet ziemlich bis hochgradig merkbefreit. Sieht man ja auch an der neuen Verkehrsführung südlich vom Königsplatz.

Früher hatte man da zwei parallele, zweispurige Einbahnstraßen, die Theodor-Heuss-Allee stadteinwärts und die Schießgrabenstraße auswärts. Jetzt hat man zwei parallele, zweispurige Straßen mit Gegenverkehr. Und unten, nur ein paar hundert Meter weiter, läuft dann am Theodor-Heuss-Platz wieder alles auf eine einzige Kreuzung zu. Früher konnte man diese Straßen noch gut zu Fuß oder mit dem Rad überall überqueren, weil man nur auf Verkehr aus einer Richtung achten musste. Oben aus der einen, unten aus der anderen, aber dazwischen hatte man Ruhe. Jetzt geht das nur noch mit Fußgängerampel und Knöpfchen drücken und sich "Rot" verschaffen. Wo soll da bitte der Vorteil sein? Vorher zwei Spuren in eine Richtung, nachher zwei Spuren. Nur ein bisschen anders, aber jetzt absolut lebensgefährlich für alle anderen als Kfz-Benutzer.

Die sollten das lassen mit ihren großartigen "Verkehrsprojekten" und lieber mal ganz klein-klein die z.T. völlig kaputten Bürgersteige sanieren. Ich kenne da einige Stellen, da wäre mir ein unbefestigter Kiesweg lieber als Asphalt, so kaputt sind die teilweise inzwischen. Und da können sie ja auch nur immer flicken. Kleine Stückchen Teer rausschneiden und dafür neue einsetzen. Und das dann am Rand häßlich und uneben miteinander vergießen. Eine Art Patchwork. Statt dass man mal alles wegreißt und das ganz neu macht. Völlig falsche Prioritäten haben die. Ich tapeziere doch auch nicht nur eine Wand, wenn ich tapeziere, sondern alle vier, damit das wieder einheitlich und insgesamt hübsch aussieht. Aber die Bürgersteige in Augsburg werden mit jeder Renovierung zwar ein bisschen besser, aber auch deutlich häßlicher. Weil sie nur Flickwerk machen für Fußgänger und Radfahrer.
#13

(14.12.2016, 11:13)PuK schrieb:  Ziemlich restriktiv. Ich bin mal in die Altstadt umgezogen, bevor ich da eine Weile wohnte.

Und ich hatte kein Auto für den Umzug, nur mein Vater, mit einem Augsburg-Kennzeichen, aber vom Landratsamt, nicht von der Stadt. Weil er eben draußen auf dem Land wohnte.

Jetzt wollten wir einen Anwohnerparkausweis für sein Auto für eine Woche oder so. Nur für diesen Umzug dorthin, also eigentlich nur für drei Tage. Das ging einfach nicht. Es wurde uns beschieden, der Halter des Kfz müsse in der Gegend wohnen (angemeldet sein beim Einwohneramt), für die der Anwohnerausweis beantragt werde. Es gibt da ja noch die Zonen A, B und C. Es könnte auch noch eine D geben, aber da bin ich nicht sicher. Altstadt ist also nicht mal gleich Altstadt in dem Fall.

Was man denn dann mache, wenn eine Politesse kommt? Dann müsse man eben mit ihr verhandeln. Anders ginge es nicht in dem Fall.

Da war ich dann einigermaßen baff.

Gut, ich kann jetzt für Augsburg nicht mitreden wegen Parkausweis,

aber Martin hat es doch sehr gut erklärt, dass viele Außendienstler ein Werksauto fahren. Idea
 
Ich war seit 1976 bis 2007, im Außendienst tätig und hatte da einige auswärtige Kennzeichen, wie HH - M - OD - WÜ - MA und zuletzt, PI und wohnte immer in Wehringen, also hätte es auch Augsburg sein können. Und da hätte ich doch mit Sicherheit dann einen Anwohner-Parkausweis erhalten, oder? Zwinker

Und ich denke, Außendienstler gibt es wohl in Augsburg genügend, oder? At
#14

(14.12.2016, 14:07)FCAler schrieb:  Gut, ich kann jetzt für Augsburg nicht mitreden wegen Parkausweis,
aber Martin hat es doch sehr gut erklärt, dass viele Außendienstler ein Werksauto fahren. Idea
 
Ich war seit 1976 bis 2007, im Außendienst tätig und hatte da einige auswärtige Kennzeichen, wie HH - M - OD - WÜ - MA und zuletzt, PI und wohnte immer in Wehringen, also hätte es auch Augsburg sein können. Und da hätte ich doch mit Sicherheit dann einen Anwohner-Parkausweis erhalten, oder? Zwinker

Und ich denke, Außendienstler gibt es wohl in Augsburg genügend, oder? At

Ich weiß es doch auch nicht, wie das mit Werksautos oder auch nur heutzutage ist, leider. Ich habe nur meine persönlichen, unangenehmen und irgendwie sinnlosen Erfahrungen von vor 20 Jahren geschildert.

Ich kann nicht sagen, wie es jetzt ist. Weil ich gar kein Auto habe, auch keines möchte, und inzwischen auch nicht mehr in einem Gebiet mit Anwohner-Parken wohne.

Aber ich vermute ganz stark, nicht viel anders und nach wie vor völlig hirnverbrannt. Wie gesagt, die wollen nicht gerne Vernünftiges lernen bei der Stadt Augsburg. Weil das sture Beharren auf Vorschriften viel einfacher ist.
#15

(14.12.2016, 13:30)PuK schrieb:  Es kam ihnen damals bei der Stadt gar nicht so sehr auf das Kennzeichen an. Sondern darauf, dass die Person, die Halter des Fahrzeugs ist, in dem entsprechenden Parkausweis-Gebiet (ABC usw.) wohnt.

........

Nun ja, die Flexibilität in Verwaltungen und Behörden......   Davon können viele ein Lied singen. 

 OT Wobei ich ehrlich sein muss und im Grundbuch- und Vermessungsamt durchwegs sehr positive Erfahrungen gemacht habe.
#16

So sieht es jetzt aus 
Zitat:Falls das Fahrzeug nicht auf Sie selbst (den Bewohner) zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Nachweise vor:
  • Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
    Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.
    Die Erklärung der dauerhaften Nutzung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder).

  • Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte neben der Bescheinigung der Firma auch eine Gehaltsabrechnung vor. Auf dieser Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein. Wenn es die eigene Firma ist bringen Sie bitte die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit.

Bürgerservice Augsburg 
#17

(13.12.2016, 22:19)PuK schrieb:  Wieder mal ein völlig daneben gegangener Kommentar aus dem Qualitätsmedienhaus Holland: 



Ja, Schilder bräuchten wir, das ist richtig. Aber nicht Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder.

Die Auswärtigen meinen, da parken zu können, dabei sind da nur Anwohnerparkplätze. Man kann da nicht parken mit auswärtigem Kennzeichen.

Wir bräuchten also "Anlieger frei"-Schilder dort. Damit die gar nicht erst reinfahren, weil ihnen ihr Navi den Weg zum Zentrum weist, aber ihnen nicht sagt, dass sie da auf keinen Fall ihr Auto sthen lassen dürfen.

Und das da ist ja wohl eine Frechheit:


Ja, natürlich weiche ich aus, notfalls. Aber wenn es halt nicht geht in der Altstadt, denn es ist tatsächlich relativ eng dort, dann gucke ich aufs Nummernschild, und wenn es nicht aus Augsburg stammt, setze ich unbeirrt meinen Weg fort. Einem Augsburger Kennzeichen weiche ich aus, wenn es geht. Aber nicht mal das geht immer.

Muss der andere dann halt warten. Da kann er mich auch ruhig anhupen, das macht mir nicht das Geringste aus. Was hat er denn überhaupt dort verloren? Soll halt irgendein P+R benutzen, da gibt es ja genügend, rundherum um Augsburg. Oder wenigstens die Karre in irgendeinem Parkhaus in der Innenstadt  parken. Aber nicht planlos durch die Altstadt kurven, auf der Suche nach Parkplätzen, die es dort ganz einfach nicht gibt. Er kann also eh nicht parken da, nicht mal halten darf er dort legal und kann also rein gar nichts erledigen dort auf diese Weise.

Diese Navis sind eine Pest. Lotsen genau die Leute, die zu doof zum Kartenlesen sind, überall hin, wo sie rein gar nichts verloren haben.

Auswärtige Autos müssen draußen bleiben aus der Altstadt. Das muss mal in die Köpfe rein. Weil es da nämlich gerade genug Platz für die Anwohner gibt. Nicht mehr. Und selbst dann wird es schon eng.

Und das muss man durch geeignete Schilder wie "Anlieger frei" zum Ausdruck bringen, nicht durch völlig ungeeignete Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Es gibt doch dort keine Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit. Da kann man ja nicht mal mit einem Maserati schnell fahren, selbst, wenn man das unbedingt tun wollte. Es ist viel zu eng und verwinkelt alles dort. Wie blöd sind die eigentlich bei der Stadt? Gegen zu viele Autos helfen doch keine Geschwindigkeitsbegrenzugen. Die fahren dann nur langsamer, die zu vielen Autos. Aber sie werden doch dadurch nicht weniger. Meiomei. Und die AZ findet das noch völlig ok so.

Welche Straßen in der Altstadt sind gemeint, wo die Fussgänger Platz machen sollen?
Beim Weg von der Citygallerie zum Judenberg machen die Fussgänger Platz wenn ein Auto kommt. Ich habe dort noch nie Probleme erlebt.
#18

(14.12.2016, 14:22)Felidae schrieb:  So sieht es jetzt aus 
Bürgerservice Augsburg
Zitat:Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.

Es ist also immer noch genauso hohl geregelt.

Nun stell dir mal vor, jemand will ein Auto gar nicht dauerhaft nutzen, weil er vielleicht gar keinen Führerschein besitzt. Weil er gar keinen haben will und mit StraBa und Bus und Bahn sehr gut zurecht kommt. Er hat aber einen Vater, der ein Auto und einen FS besitzt, und ihm beim Umzug helfen kann. Er will das fremde Auto nur drei Tage zwecks Umzugs dort parken lassen und dann die nächsten Jahre nicht mehr. Er will und kann das Auto also vielleicht gar nicht "dauerhaft nutzen".

Das geht dann aber nicht mit diesem Auto und dem geplanten Umzug, wenn man nicht Ordnungswidrigkeiten in Kauf nimmt. Weil man dazu ein Kfz braucht, wie leicht einzusehen ist. Also wird jemandem, der ohne Auto in eine beruhigte Wohngegend mit Anwohnerparkausweisen (weil man andererseits das Parkplatz-Chaos irgendwie in den Griff kriegen will), die Möglichkeit zum Umzug dorthin praktisch durch die Stadt Augsburg verwehrt. (Ja gut, wir haben uns dann halt kurzerhand ins Halteverbot oder auf den Anwohnerparkplatz gestellt und es kam gar keine Politesse, mit der wir hätten diskutieren müssen. Möglichst immer einer beim Auto, damit man evtl. noch was verhindern kann. Aber das war pures Glück, dass keine auftauchte.)

Aber am besten wäre wohl, man besorgt sich in dem Fall einen Spediteur, dann kann der sehen, wo er seinen Lkw hinstellt und wie er mit den Politessen fertig wird. Aber nett ist das nicht von der Stadt, sondern ziemlich doof eigentlich.
#19

(14.12.2016, 14:24)TomTinte schrieb:  Welche Straßen in der Altstadt sind gemeint, wo die Fussgänger Platz machen sollen?
Beim Weg von der Citygallerie zum Judenberg machen die Fussgänger Platz wenn ein Auto kommt. Ich habe dort noch nie Probleme erlebt.

Sollte man das nicht eher die Ina Kresse fragen? (Diese Dame fällt übrigens nicht besonders auf durch irgendeine spezielle "Erleuchtung", wenn man ihre Kommentare zu allen möglichen Themen bisher verfolgt hat.)
#20

(14.12.2016, 14:31)PuK schrieb:  Es ist also immer noch genauso hohl geregelt.

Nun stell dir mal vor, jemand will ein Auto gar nicht dauerhaft nutzen, weil er vielleicht gar keinen Führerschein besitzt. Weil er gar keinen haben will und mit StraBa und Bus und Bahn sehr gut zurecht kommt. Er hat aber einen Vater, der ein Auto und einen FS besitzt, und ihm beim Umzug helfen kann. Er will das fremde Auto nur drei Tage zwecks Umzugs dort parken lassen und dann die nächsten Jahre nicht mehr. Er will und kann das Auto also vielleicht gar nicht "dauerhaft nutzen".

Das geht dann aber nicht mit diesem Auto und dem geplanten Umzug, wenn man nicht Ordnungswidrigkeiten in Kauf nimmt. Weil man dazu ein Kfz braucht, wie leicht einzusehen ist. Also wird jemandem, der ohne Auto in eine beruhigte Wohngegend mit Anwohnerparkausweisen (weil man andererseits das Parkplatz-Chaos irgendwie in den Griff kriegen will), die Möglichkeit zum Umzug dorthin praktisch durch die Stadt Augsburg verwehrt. (Ja gut, wir haben uns dann halt kurzerhand ins Halteverbot oder auf den Anwohnerparkplatz gestellt und es kam gar keine Politesse, mit der wir hätten diskutieren müssen. Möglichst immer einer beim Auto, damit man evtl. noch was verhindern kann. Aber das war pures Glück, dass keine auftauchte.)

Aber am besten wäre wohl, man besorgt sich in dem Fall einen Spediteur, dann kann der sehen, wo er seinen Lkw hinstellt und wie er mit den Politessen fertig wird. Aber nett ist das nicht von der Stadt, sondern ziemlich doof eigentlich.
Du machst es aber kompliziert... Zwinker 

http://www.augsburg.de/buergerservice-ra...nehmigung/ 
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