07.03.2017, 20:16
(07.03.2017, 20:13)Klartexter schrieb: Dann "prüft" man das eben, im Ergebnis bleibt alles beim alten.
Dann verklagt man als Veranstalter eben das Ordnungsamt mit Verweis auf das BVerfG-Urteil und tanzt erst am nächsten Karfreitag. Damit wäre man vor dem Urteil vor bayerischen Verwaltungsgerichten sicherlich gescheitert. Das ist jetzt nicht mehr so.