14.02.2017, 22:41
(14.02.2017, 22:09)Klartexter schrieb: Der wurde in Art. 54 GG festgelegt:
Ja gut, danke. Aber das weiß man. Bloß ... ich wollte den tieferen Sinn dieses Wahlgremiums hinterfragen. Was bringt es, wenn noch einmal ebenso viele Wahlleute wie BT-Miglieder von den Landesregierungen bestimmt oder gewählt werden, entsprechend dem Anteil der Parteien im BT? Das ist lediglich eine Verdoppelung der Stimmen. Denn wer von den "Erwählten" wird schon einen anderen Kandidaten wählen als den, den die Partei, die ihn bestimmt hat, wählt? Eine winzige Minderheit.
Wozu dieser eine Volksbeteiligung oder Volksnähe vortäuschende Modus? Oder wozu soll er sonst gut sein?
Ja, da würde mich wirklich interessieren, was sich die Väter des GG dabei gedacht haben.