01.12.2016, 18:55
(01.12.2016, 15:41)TomTinte schrieb: Die Verfassungsrichter berufen sich auf die Versammlungsfreiheit
und die Religionsfreiheit.
Dort steht nicht das eine Religion eine andere Weltanschauung einschränken darf.
Wir leben aber nun mal im christlich geprägten Abendland - einige Orte in Deutschland ausgenommen.