15.12.2020, 18:48
(15.12.2020, 18:37)jackson schrieb: Dann schauen Sie doch mal im deutschen StGB nachEr nu wieder, den §166 eigentlich gelesen?
Das steht was von verbreiten von Schriften, vom Fluchen weil einem selbst ein Missgeschick passiert ist steht da rein gar nichts.
Oder gar nicht gelesen warum der gesperrt wurde?