21.11.2016, 21:49
(21.11.2016, 20:32)Sophie schrieb: Bürgerbegehren und -entscheid - kommmunale Ebene
Volksbegehren und -entscheid - Landesebene.
Aber das war jetzt eine Suggestivfrage, oder - zur Beitragsgenerierung?
Keineswegs, aber i habs mir denkt und denke weiter: Wenn Bürger/Volk einen Entscheid will, muß er/es den erst begehren?
Netter Prantl heute:
Zitat:Seehofers Selbstkrönung wurde verhindert
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat soeben den Versuch der Selbstkrönung des bayerischen Ministerpräsidenten verhindert. Er wollte, so hat er es ins Landeswahlgesetz schreiben lassen, immer dann, wenn es ihm gerade gefällt, unverbindliche Volksbefragungen abhalten - natürlich, um damit sich und seine Position zu stärken.
Diese unverbindliche Volksbefragung ist nur ein vermeintlich bürgerfreundliches Instrument: Es missbraucht in Wahrheit den Bürger zur politischen Selbstbefriedigung des Regierungschefs.
aus http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-un...-1.3259392