22.06.2020, 09:02
(22.06.2020, 08:41)jackson schrieb: Dann müssen Sie das GG ändern. Irgendwo steht dort, daß die Abgeordneten lediglich ihrem Gewissen folgen müssen.
NEIN, hat im Zusammenhang überhaupt nix zu tun,
das "irgendwo" muss man nicht lange suchen!
Art. 38 (1) (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.