19.11.2016, 13:24
(19.11.2016, 12:56)Martin schrieb: Die Beamtenpension beträgt bei vollständigen Anspruchsvoraussetzungen rd. 70% des letzten Einkommens, in der GRV perspektivisch 43%.
Es ist schlicht unwahr, was Sie behaupten.
Martin
Sie haben keine Ahnung von den unterschiedlichen Systemen. Die Reform der RV wurde 1:1 auf die Beamtenversorgung übertragen. Das heißt nicht, dass die Systeme nun identisch sind. Das geht aus verfassungsrechtlichen Gründen auch gar nicht.