22.07.2017, 10:57
Das Problem, das sich hier am FFT manifestiert ist, dass der Bürger per Begehren und Entscheid zwar Stadtratsbeschlüsse aufheben oder verhindern kann, jedoch nicht das zivilrechtliche Handeln der Stadt.
Wenn die Stadt also, wie geschehen, per Pachtvertrag die Nutzung ihres Eigentums an einen Verein oder eine Privatperson abtritt, dann war es das mit den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger.
Wenn die Stadt also, wie geschehen, per Pachtvertrag die Nutzung ihres Eigentums an einen Verein oder eine Privatperson abtritt, dann war es das mit den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger.