15.11.2016, 20:20
(15.11.2016, 20:10)Sophie schrieb: Wer als Asylberechtigter anerkannt ist, weil er in seiner Heimat politisch verfolgt wird, kann bleiben. Da prüft das BAMF dann nicht jedes Jahr, ob sich im Herkunftland etwas geändert hat. Finde ich auch richtig so.
Was genau ist daran richtig?
Wenn ich z.B. Deutscher bin und eingezogen werden soll (ist mir damals so gegangen), dann konnte ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.
Und die KDV war dann "unanfechtbar". D.h., selbst wenn jetzt ein Krieg ausbrechen würde, könnten sie mich nicht zum Wehrdienst einziehen. (Wenigstens theoretisch nicht. Praktisch, mit vorgehaltener Waffe, dann eventuell schon.)
Das ist aber was anderes. Ich war schon immer hier und bin Deutscher aufgrund Geburt. Für mich hat das GG Vollgültigkeit. Wenn aber jemand von außen reinkommt, unter Berufung auf das Asylrecht, dann muss meiner Ansicht nach von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Gründe noch bestehen.
Das mit dem angeblichen Fachkräftemangel (an den ich nicht glaube) ist wieder ein anderes Fass. Wir haben kein Einwanderungsgesetz, stimmt. Leider. Aber das sagte ich ja schon oben in #1.