06.01.2020, 18:50
(06.01.2020, 00:21)Martin schrieb: Warum darf man die Urne eines verstorbenen Angehörigen nicht zu Hause aufbewahren, sondern muss die Urne erst in die Niederlande exportieren und von dort wieder importieren?
Martin
Zitat:Die Pflicht, einen Verstorbenen auf einem Friedhof beisetzen zu lassen, wird in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Hier wird festgeschrieben, dass der Leichnam beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nicht außerhalb eines Friedhofes beigesetzt werden darf. Nur in Bremen kann die Asche unter bestimmten Bedingungen auf privaten und extra dafür vorgesehenen Flächen verstreut werden.
Quelle
So ist die gesetzliche Lage in Deutschland.