13.03.2020, 14:37
(13.03.2020, 14:10)leopold schrieb: Du blendest bei deinen Überlegungen völlig aus, dass es im Dezember 2019 eine Entscheidung eines Gerichts gab, nämlich die des Landgerichts Augsburg, das völlig transparent und nachvollziehbar darlegte, warum es den Haftbefehl aufhebt und warum es den Sachverhalt anders bewertet als die Staatsanwaltschaft Augsburg. Als das OLG München dann anders entschied, war bereits überregional zu lesen, dass so etwas überaus ungewöhnlich ist. Da darf man doch mal skeptisch nachfragen, was die Gründe für solche eine Vorgehensweise sein könnten, oder? Und dass das OLG vom VG nun derart abgewatscht wurde, sollte doch auch dir zu denken geben.Ich gebe dir sachlich völlig recht.
Mich störte die anfängliche "Empörung" von einigen hier, ohne was zu wissen.