12.03.2020, 20:53
(12.03.2020, 20:20)harvest schrieb: Dass das letzte Argument der Auseinandersetzung wieder mal messerscharf, ja tödlich war.
Warum ich das thematisiere, geht doch aus meinem einleitenden Satz bzw. den folgenden Ausführungen sehr deutlich hervor. Für Sie nicht?
Kurz gesagt:
Im Fall Augsburg hatten wohl Polizei und Staatsanwaltschaft bestimmte Gründe für ihre Entscheidung, den Täter und seine sechs Begleiter in U-Haft zu nehmen. Die man nicht teilen muss.
Im Fall Bad Gögging haben die Polizei und die Staatanwaltschaft wohl auch Gründe, über die Identität des Täters zu schweigen. Die man ebenfalls nicht teilen muss. Wäre es nämlich ein Deutscher, würde er als solcher oder als deutscher Staatsbürger bezeichnet. Das sollte Ihnen doch schon aufgefallen sein.
Ich hätte als Einleitung auch schreiben können:
Der Migrationshintergrund beeinflusst die Neutralität.
Nochmal: Es handelt sich um eine Beziehungstat. Welches übergeordnete Interesse der Öffentlichkeit besteht daran, Einzelheiten zu erfahren? Was bringt es Ihnen, wenn Sie wissen, woher der Täter kommt? Das spielt doch für die Bewertung der Tat überhaupt keine Rolle. Und auch nochmal: Welcher HERR? Und wessen letztes Argument war tödlich? Und für wen oder was?