25.02.2020, 19:35
(25.02.2020, 18:30)Klartexter schrieb: In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. Offenbar gibt es aber Umstände, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (den Anwälten aber schon), welche eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen.Einer der Anwälte (oder mehrere?) haben doch Verfassungsbeschwerde gegen die U-Haft eingelegt? Mehr geht nicht.