25.02.2020, 18:30
(25.02.2020, 16:04)Der Seher schrieb: Vielleicht war die erste Aussage zu früh getroffen oder das tatsächlich wird als nicht extrem relevant betrachtet.
Aber letztlich wissen wir alle nicht mehr.
Es wird schon Gründe geben. Genauso warum das OLG so entschieden hat. Vielleicht erfahren wir Sie ja auch mal. Ich bin gespannt.
In dem Fall ist wilden Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Es sollte eigentlich zu denken geben, warum die Anwälte nicht sofort wieder eine Haftbeschwerde eingelegt haben, das wäre doch das Normalste der Welt. Offenbar gibt es aber Umstände, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind (den Anwälten aber schon), welche eine Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigen.