25.02.2020, 16:04
(25.02.2020, 13:40)leopold schrieb: Ich kann mich nur wiederholen. Ich warte auf die Auflösung des Widerspruchs zwischen der öffentlich gemachten Aussage der Staatsanwaltschaft, wonach sich das Opfer " absolut regelkonform verhalten" habe und dem inzwischen bekannt gewordenen tatsächlichen Ablauf des Geschehens ("Schnauze!", Zurückgehen, Schubsen).
Dazu kommt jetzt noch das offensichtlich rechtswidrige Zurückhalten der Videoaufnahmen. Ich bin ja nicht der Einzige, der die Entscheidung des OLG München, die Haftbefehle für alle Beteligten wieder in Kraft zu setzen, kritisch hinterfragt.
Vielleicht war die erste Aussage zu früh getroffen oder das tatsächlich wird als nicht extrem relevant betrachtet.
Aber letztlich wissen wir alle nicht mehr.
Es wird schon Gründe geben. Genauso warum das OLG so entschieden hat. Vielleicht erfahren wir Sie ja auch mal. Ich bin gespannt.