22.01.2020, 17:32
Also mir ging es vor allem darum, dass du doch tatsächlich zum Vergleich den NSU und Beate Zschäpe heranziehst. Das ist dermaßen schräg.
Wenn die ermittelnde Polizei und Staatsanwaltschaft dem LG nicht Informationen vorenthalten hat (was der Hammer wäre!) dann handelt es sich bei der Gruppe Jugendlicher, die am Kö unterwegs war nicht um eine kriminelle Vereinigung, denn eine sollte ja bis dahin schon als solche bekannt gewesen sein und jetzt nicht hinterher irgendwie herbei ermittelt werden. Ich habe da wirklich Bedenken, dass dieses 'wir müssen in Bayern zeigen, dass wir KEINEN ungeschoren davonkommen lassen und habe er auch noch so wenig mit dem tragischen Totschlag zu tun' unbedingt durchgezogen werden soll. Hebt der BGH dann ein Urteil auf, dann zuckt man resigniert die Schultern und konstatiert, dass man ja die harte Linie fahren würde, aber die liberalen Weicheier in Karlsruhe...
Nicht jede Clique, in der mal eine Straftat begangen wird, ist eine kriminelle Vereinigung. Eine kV liegt vor, wenn die Straftaten ZWECK der Vereinigung sind. Die Mafia ist ein gutes Beispiel. Auch Rockerbanden zählt man u.U. dazu. Neuerdings sogar Hooligans, wenn sie sich zum Schlägern verabreden. Ich denke aber nicht, dass ein Mitglied einer solchen Fangruppe, das nur mit ins Stadion geht, Mitglied einer KV ist.
Und du hast noch mit keinem Satz erkennen lassen, wie du das sehen würdest, wenn du oder ein Kind von dir auf diese Weise für die Taten von anderen zur Verantwortung gezogen werden solltest.
Wenn die ermittelnde Polizei und Staatsanwaltschaft dem LG nicht Informationen vorenthalten hat (was der Hammer wäre!) dann handelt es sich bei der Gruppe Jugendlicher, die am Kö unterwegs war nicht um eine kriminelle Vereinigung, denn eine sollte ja bis dahin schon als solche bekannt gewesen sein und jetzt nicht hinterher irgendwie herbei ermittelt werden. Ich habe da wirklich Bedenken, dass dieses 'wir müssen in Bayern zeigen, dass wir KEINEN ungeschoren davonkommen lassen und habe er auch noch so wenig mit dem tragischen Totschlag zu tun' unbedingt durchgezogen werden soll. Hebt der BGH dann ein Urteil auf, dann zuckt man resigniert die Schultern und konstatiert, dass man ja die harte Linie fahren würde, aber die liberalen Weicheier in Karlsruhe...
Nicht jede Clique, in der mal eine Straftat begangen wird, ist eine kriminelle Vereinigung. Eine kV liegt vor, wenn die Straftaten ZWECK der Vereinigung sind. Die Mafia ist ein gutes Beispiel. Auch Rockerbanden zählt man u.U. dazu. Neuerdings sogar Hooligans, wenn sie sich zum Schlägern verabreden. Ich denke aber nicht, dass ein Mitglied einer solchen Fangruppe, das nur mit ins Stadion geht, Mitglied einer KV ist.
Und du hast noch mit keinem Satz erkennen lassen, wie du das sehen würdest, wenn du oder ein Kind von dir auf diese Weise für die Taten von anderen zur Verantwortung gezogen werden solltest.