24.12.2019, 08:38
Auch dieser Fall nimmt eine interessante Wendung und wirft kein gutes Licht auf die Augsburger Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wie die AA heute in der Druckausgabe berichtet (online noch nicht verfügbar) stellt sich für die Richter das Geschehen deutlich anders da als im Haftbefehl geschildert.
Sieht so aus als sei die Skepsis einiger Diskussionsteilnehmer nicht so falsch gewesen.
Wie die AA heute in der Druckausgabe berichtet (online noch nicht verfügbar) stellt sich für die Richter das Geschehen deutlich anders da als im Haftbefehl geschildert.
Zitat:Einer aus der Gruppe habe das spätere Opfer nach einer Zigarette gefragt. Di knappe Antwort de 49jährigen habe "Schnauze" gelautet. Auf die Frage des Jugendlichen "Wieso Schnauze" sei der Feuerwehrmann umgekehrt und auf die Gruppe zugegangen und habe sinngemäß gefragt, ob er ihn anpöbeln wolle. Als beide kopf an Kopf standen habe der Heranwachsene einen "Ausweichschritt" gemacht. Dann soll der 49jährige den Jüngern mit beiden Händen weggestoßen haben. Etwa eine Sekunde später soll Halid S. zugeschlagen haben....
Das LG stellt fest, dass von einer aktiven Handlung im Sinne eines Umzingelns keine Rede sein könne. Zwei der Verdächtigen seien, wie von den Anwälten schon beschrieben, zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung rund zehn Meter weit weg gewesen. Auch der pauschale Verdachtder Staatsanwaltschaft, die Heranwachsenden seien wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Jugendgang gewaltbereit, sei durch keinerlei belastbare FAkten belegt.
Sieht so aus als sei die Skepsis einiger Diskussionsteilnehmer nicht so falsch gewesen.