21.12.2019, 19:28
(21.12.2019, 18:55)Sophie schrieb: Und Nötigung?
Unter "Nötigung" kann man als Richter fast alles auffassen, wenn man nicht dabei war. Also alles, was der eine unbedingt wollte, das auch irgenwie zum Ausdruck gebracht hat, und der andere wollte es eben nicht.
Aber ob es eben tatsächlich eine Nötigung war, kann man nur wissen, wenn man wirklich dabei war und daher weiß, was passiert ist und wie es dazu gekommen ist. Nirgends wird so viel über die Vergangenheit gelogen wie vor Gericht. Und auch der beste Richter kann nicht wissen, wie es wirklich war, wenn er nicht selbst in diesem Moment involviert war. (Und das schlösse ihn dann natürlich aus. Jeder Verteidiger eines Angeklagten könnte ihn dann ganz leicht absägen und durch einen anderen ersetzen lassen.)
Was ich in dem Klammersatz meine, ist "Voreingenommenheit". Ich komme nur gerade nicht auf den korrekten juristischen Begriff dafür. Aber das ist so. Wenn ein Richter "voreingenommen" ist oder sein könnte, dann ist es für einen Anwalt keine Kunst, diesen Richter wegzukriegen und das Verfahren ganz neu anfangen zu lassen.