15.12.2019, 17:53
(15.12.2019, 16:37)Pony_und_Kleid schrieb: Genau so ist es. Das wollte ich gestern schon schreiben, aber mir kam was dazwischen und dann habe ich es vergessen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann jemandem durchaus entzogen werden. Aber nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Völlig richtig.
Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Da gibt es rein gar nichts dran zu deuteln! Denn bisher gibt es auch kein Gesetz, welches hier eine Ausnahme erlaubt. Was Du hier treibst ist übelste Desinformation und Hetze. Martin und Du - ihr ruft nach einem starken Führerstaat, nicht wörtlich, aber sinngemäß. Sei froh, dass es den zum Glück nicht gibt, denn für Dich und Deine "Aggregatzustände" würde das nichts Gutes für Dich bedeuten!