15.12.2019, 14:55
(15.12.2019, 14:32)Martin schrieb: PS. Der Kerl hat mehrere Staatsangehörigkeiten. In diesem Fall ist es möglich, ihm die Deutsche zu entziehen und ihn in den Libanon zu verbringen.
Reden Sie kein Stuss, Martin! Er ist hier geboren, nur weil seine Eltern auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, hat auch er diese. Aber Fakt ist, dass er Deutscher ist, und da verbietet das Grundgesetz aus gutem Grund sowohl Ausbürgerung wie Abschiebung .