31.10.2019, 18:36
(31.10.2019, 16:33)Sophie schrieb: Interessant und eine ziemliche Sauerei,vor allem, dass es bei uns überhaupt nicht berücksichtigt wird, dass Bayer in Amerika so viel Kohle für einen Vergleich abgedrückt hat (hätte man das getan, wenn man sich seines Produkts sicher gewesen wäre).
Ja. Aber das trauen sich die deutsche Politik und daher auch die deutschen Staatsanwälte (denn die unterliegen ja Dienstanweisungen, was in jedem wirklich demokratischen Staat ein No-Go wäre) doch niemals.
Bayer ist doch "systemisch", so wie die Banken. So einen Konzern "kann" man doch nicht pleite gehen lassen. Denk doch nur mal an das Totschlagargument der vielen "Arbeitsplätze", die dann verloren gingen.
Wo du nur wieder hindenkst, Träumerle...
Und außerdem hat das was mit den Schmerzensgeldsummen zu tun, die in Amerika viel zu hoch und hier viel zu niedrig sind. Vollständige Erblindung gibt es in Deutschland z.B. zum Spottpreis von 150.200 € (OLG Köln, Az. 22 U 254/97). In den USA könntest du dafür einen zweistelligen Millionenbetrag bekommen. Dort kannst du die 150.000 schon für einen heißen Kaffee bei McDonald's abgreifen, den du dir aus eigener Ungeschicklichkeit selber in den Schritt verschüttest hast. Du brauchst nur den richtigen Anwalt und musst steif und fest behaupten, dass der Kaffee zu heiß war, so dass du dich zwangsläufig daran verbrühen musstest. Da, wo es weh tut. Es ging eigentlich gar nicht anders, weil dieser Kaffee so verdammt heiß war.
Und gerade bei Dingen wie Glyphosat ist in den USA das Kostenrisiko für den Klager gering, weil es dort das Instrument der Sammelklage gibt. Hier musst du dich mit allen finanziellen Risiken selber und auf dich alleine gestellt durchklagen.