19.09.2019, 13:48
(19.09.2019, 13:43)Frank N. Furter schrieb: Außerdem braucht man m.W. einen Nachweis, um dort überhaupt "einkaufen" zu können. In der Praxis, zumindest bei Deutschen, den ALG-II- oder Hartz-IV-Bescheid. Den muss man mitbringen und vorlegen, um überhaupt was zu kriegen dort. Da kann man nicht einfach so hingehen und sich auf billige Weise derart versorgen.
Zitat:Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
https://www.tafel.de/ueber-uns/unsere-we...undsaetze/