12.09.2019, 13:01
(12.09.2019, 06:02)Sophie schrieb: Eine Studentenwohnung ist es vor allem dann, wenn auf dem Objekt aus baurechtlichen oder bauförderungsrechtlichen Gründen eine Zweckbindung liegt, nach der man es nicht an andere Mieter als Studenten vermieten darf.
Wusste ich bis heute nicht, daß es sowas gibt. Dann wäre der Begriff "Studentenwohnung" ziemlich genau umrissen.