11.11.2016, 13:58
(11.11.2016, 11:49)SilverSurfer schrieb: Da kommen wir nicht zusammen.
Ich habe sowohl in der Grundausbildung in Sextalen ( 2 Monate) als auch in Quartalen ( 3 Monate) Rekruten ausgebildet. Natürlich kann man in dieser Zeit nur die Grundkenntisse komprimiert vermitteln. Diese wirken sich aber trotzdem auf die Zukunft aus. Ich habe heute noch zu einigen ehemaligen Rekruten von mir Kontakt und schwelgen so mancher Erinnerung aus dieser Zeit noch nach.
In den danach folgenden Standorten erfolgt dann die eigentliche Verwendung auf Grundlage der eigenen Fähigkeiten oder einer späteren beruflichen Wahl, oder aber eines notwendigen Bedarfs wenn man keine Ziele angibt.
Die alte Regel, wenn du nicht weisst wohin, geh zum Bund, war für manchen nicht das Schlechteste.
Was gibt es an dieser "Pflicht" §12 Soldatengesetz http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31648.htm auszusetzten?
"Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein."
Für mich und viele andere war es nie eine Pflicht oder Bürde sich an solche Vorgaben zu halten.
So manchem in der heutigen Zeit würde dieser Grundsatz gut zu Gesicht stehen...
Muß auch nicht sein, daß wir zusammenkommen... .
Ich blicke auf 14 Jahre zurück, netto aber nur knappe 13 Jahre - der Rest war Berufsförderung.
Nochmals zum § 12 SG: ob sie es als Pflicht gesehen haben oder nicht ist wirklich zweitrangig. Das ist jetzt nicht negativ gemeint. Die zentralen Inhalte des SG beziehen sich nun mal auch die Rechte und die Pflichten der Soldaten.
Und das sind keine leeren Floskeln. Schauen Sie sich im Internet ein wenig um - Sie werden fündig werden.
Aber das hat jetzt mit dem Ausgangsthema nichts mehr zu tun.