28.08.2019, 08:35
(28.08.2019, 08:21)Martin schrieb: Zwischen "das Urteil wirft viele Fragen auf" und "der Kerl ist erwiesenermaßen unschuldig" besteht ein gewaltiger Unterschied. Diesen sollten sogar Sie verstehen. Der Rest ist Angelegenheit der gerichtlichen Instanzen und nicht von spekulativen Presseartikeln.
Martin
Zitat:Das Gericht argumentiert, die Aussagen mehrerer Zeugen hätten sich als subjektive "Sequenzen" wie ein passendes Puzzle zusammensetzen lassen. Weil der besagte Zeuge aus dem Umfeld des Angeklagten bedroht worden sei, sei er von älteren Aussagen abgerückt. Er sei "unberechtigt in die Rolle des einzigen Zeugen" gerückt worden und er sei "sehr glaubwürdig".
Quelle
Wenn es in der nächsten Instanz einen Freispruch geben sollte, spricht niemand über den öffentlichen Druck der auf die jetzigen gerichtliche Entscheidung gemacht wird.
Übrigens ist es ein Mindeststandard erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung durchzulesen, bevor man sich eine private Meinung bilden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor.