06.07.2019, 13:55
(06.07.2019, 12:18)Klartexter schrieb: Glaube ich nicht, Franz. Du bist älter als ich, und ich war auch noch W 18, sogar mit längeren Haaren! 1.4.70 bis 30.9.71 in Murnau und in Augsburg
Glaub ich doch, (nicht mehr)
ich war vom 1.1.1968 - Ende Juni 1969 und von da ab, glaube ich zu wissen, (keine Behauptung) wurden nur noch W 15 eingezogen!
P.S. Da habe ich mich wohl getäuscht, habe nun gegoogelt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflich...eutschland
Zitat:Dauer von Wehr- und Zivildienst in Deutschland (in Monaten)
[Bild: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/d...09397e.png ]
Der Parlamentarische Rat schrieb 1949 die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung , nicht aber eine Wehrpflicht, in das Grundgesetz . Die Bundeswehr wurde – nach einer Wiederbewaffnungsdiskussion – ab dem 12. November 1955 aufgestellt („Wiederbewaffnung “) und die allgemeine Wehrpflicht mit dem Inkrafttreten des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) vom 21. Juli 1956 eingeführt. Zum 1. April 1957 fand erstmals eine Einberufung aufgrund dieses Gesetzes statt. Grundsätzlich waren alle deutschen Männer wehrpflichtig, die nach dem 30. Juni 1937 geboren waren (siehe weißer Jahrgang ). 1968 wurde im Grundgesetz (GG) verankert: