29.10.2019, 10:18
Tja, was es nicht alles gibt....
Andere Beispiele von haarsträubenden Ungerechtigkeiten in manchen Gesetzen/Verordnungen:
Es ist z.B. möglich beim Antrag auf Wohngeld oder anderer Sozialleistungen einen Unterhaltsanspruch als fiktives Einkommen zu berücksichtigen, obwohl nie ein Cent geflossen ist. Betrifft in erster Linie Alleinerziehende. Das ist bitter.
Bei der Rentenberechnung wird automatisch eine eigene kapitalbildende Altersvorsorge von 4 % des Jahreseinkommens vorausgesetzt, ob man jemals eine hatte oder nicht. Kennt man als sog. Riesterfaktor (vielen Dank, Herr Riester!), der sich dann eben lebenslang mindernd auf die Rente auswirkt.
Andere Beispiele von haarsträubenden Ungerechtigkeiten in manchen Gesetzen/Verordnungen:
Es ist z.B. möglich beim Antrag auf Wohngeld oder anderer Sozialleistungen einen Unterhaltsanspruch als fiktives Einkommen zu berücksichtigen, obwohl nie ein Cent geflossen ist. Betrifft in erster Linie Alleinerziehende. Das ist bitter.
Bei der Rentenberechnung wird automatisch eine eigene kapitalbildende Altersvorsorge von 4 % des Jahreseinkommens vorausgesetzt, ob man jemals eine hatte oder nicht. Kennt man als sog. Riesterfaktor (vielen Dank, Herr Riester!), der sich dann eben lebenslang mindernd auf die Rente auswirkt.