18.05.2019, 20:35
(18.05.2019, 20:24)PuK schrieb: Rausreden könnten sie sich allenfalls auf § Abs. 2 Satz 3 ("[Die Tat] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.") Es ist aber zweifelhaft, ob es in Deutschland von öffentlichem Interesse ist, und dann noch von überragendem, was genau der österreichische Vizekanzler im Urlaub mit einer angeblichen Russin redet, die ihn in eine Falle gelockt hat.
Was soll daran zweifelhaft sein, PuK? Spiegel und SZ werden auch in Österreich verkauft und gelesen. Wir leben im europäischen Haus, und da ist es durchaus von Interesse, wenn bestimmte Gruppen versuchen, die Demokratie auszuhebeln. Nicht umsonst bezeichnet man den Journalismus auch als die vierte Macht im Staate!