14.11.2019, 21:59
(14.11.2019, 20:43)Scratch! schrieb: In diesem Beitrag argumentierst Du noch genau andersrum: Die von einem privaten Unternehmen - uns - durchgeführte Straßensperrung ist rechtens weil das private Unternehmen - wir - von der Stadt dazu ermächtigt wurden.
Aber in dem Bescheid steht schon ganz genau drin, was das Unternehmen auszuführen hat.
Anderes Beispiel: Man darf als Gaststätte nicht einfach Tische in den öffentlichen Verkehrsraum stellen. Mit einer entsprechenden Genehmigung darf man.
Es ist aber analog zu dem Urteil sicher nicht gestattet, dem Gaststättenverband die Regelung der Außenbewirtung zu übertragen.