10.04.2019, 11:21
(10.04.2019, 04:38)Sophie schrieb: Ich verstehe das so, dass die Vergesellschaftung eine Spezialform der Enteignung ist.
In Berlin dürfte Vergesellschaftung zutreffen, Habecks Ausführungen (so wie ich sie verstehe) eher Enteignung
Ja, deiner Nachbarin kannst du das so erklären. Genauer braucht die es nicht für den Hausgebrauch.
Aber wir gehen doch hier gerne den Dingen auf den Grund, oder?
Und dann muss man feststellen, dass zwar das Ergebnis hinterher aus der Sicht des ehemaligen Eigentümers das gleiche ist - sein Eigentum ist dann weg und er hat"nur" eine Entschädigung in Form von Geld bekommen, aber immerhin zum Verkehrswert (da sind dann Gutachter gefragt).
Aber der Zweck und das Ziel und das Ergebnis sind andere. Das sieht man jetzt sogar deutlicher als früher. Früher enteignete nur der Bund, weil der Bund die einzige Institution war, die Straßen, Bahnlinien, Stromtrassen, Gasleitungen usw. baute. Und das Eigentum wechselte dann fast immer auf die BRD bzw. eine ihrer Institutionen (die Deutsche Bundesbahn z.B.). Seltener auf Konzerne, die z.B. Braunkohle schürfen wollten und ganze Dörfer dazu platt machten. Aber immer über den Umweg Eigentümer -> BRD -> anderer Eigentümer. Jetzt ist es aber so, dass auch Private enteignen können, wenn es dem "Gemeinwohl" dient, oder was halt die Politik unter diesem Begriff versteht. Weil ja "Netzbetreiber" was anderes sind als Strom- oder Gasanbieter z.B. und mittlerweile immer privatrechtliche Gesellschaften sind, selbst wenn sie sich z.T. (noch) zu 100 % im Bundesbesitz befinden.
Bei der Vergesellschaftung ist es aber so, dass das enteignete Objekt immer beim Bund oder beim Land verbleibt, das Objekt also, wenn du so willst, ins Eigentum des Volkes übergeht. Und deshalb wird sie gescheut wie vom Teufel das Weihwasser. Das riecht nämlich ganz stark nach Knoblauch Kommunismus.
Der Rest und ein bisschen mehr steht ja schon oben.