19.02.2019, 07:00
(18.02.2019, 10:18)Bogdan schrieb: Das heißt, es steht laut GG dem Islam Religionsunterricht in Deutschland zu. Mit der wachsenden Anteil von muslimischen Bürgern im Land, wird der Religionsunterricht Islam an den Schulen nicht mehr verhindern zu sein, wenn es der Islam möchte.
Ist das so? Nach meiner Kenntnis ist der Islam nach deutschem Recht keine Religionsgemeinschaft im üblichen Sinn, also so wie die beiden christlichen Konfessionen.
Die haben weder ein Oberhaupt wie die Katholiken noch eine Dachorganisation wie die EKD. Sondern jeder Imam macht in seiner Moschee relativ frei Schnauze, was er will.
Vor allem fehlt ihnen juristisch gesehen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (selbst die Zeugen Jehovas sind übrigens eine solche). Deshalb wird das mit der kürzlich vorgeschlagenen "Moscheesteuer" als Ersatz für die Kirchensteuer der Christen ja auch sehr wahrscheinlich nichts.
Ich bezweifle also sehr stark, dass sie ein Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen haben und sehe auch den Staat nicht in der Pflicht, einen solchen anzubieten.
(18.02.2019, 10:18)Bogdan schrieb: Aus meiner Sicht ist Religion Privatsache. Es hat als Religionsunterricht nichts an den Schulen zu suchen. Es heißt nicht, dass man in Schule wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann.
PS: Ich weis, dass man den Artikel 7 des GG in diesem Punkt nicht ändern kann.
Das muss heißen "Es heißt nicht, dass man in Schule nicht wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann.", oder? Wenn es das heißt, stimme ich zu, und dann ist das ein Fall für den Ethikunterricht, den muslimische Kinder ersatzweise erhalten sollten (ich komme weiter unten noch mal darauf zurück).
Warum sollte man den Art. 7 GG nicht ändern können?
Zitat:Art. 79 Abs. 3 GG ("Ewigkeitsgarantie")
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Beachte: Da steht "1 und 20", nicht "1 bis 20" (vgl. dazu z.B.
das hier).
Ich halte es für unzulässig, Vorschriften entgegen dem Wortlaut zu interpretieren, auch wenn das tatsächlich die herrschende Meinung sein sollte (was ich nicht glaube). Denn wenn man einmal damit anfängt, wo hört das auf? Und wie sollte man das begründen? Etwa damit, dass sie ein GG geschrieben und dann das Korrekturlesen vergessen haben? Das ist doch lächerlich.
Nein, wenn da steht "1 und 20", dann sind auch nur diese beiden Artikel nicht änderbar. Die Art. 2 bis 19 aber sehr wohl. So einfach ist das, und alles andere ist mutwillig an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.
Bei uns in der Schule war das so: Wir hatten (ich spreche jetzt von den Jahrgangsstufen 5 bis 11) genau zwei Schüler in der Klasse, die nicht entweder katholisch oder evangelisch waren. (Es waren andere Zeiten damals. Seufz.) Das waren eine Zeugin Jehovas und ein Mädchen, das gar keine Religionszugehörigkeit hatte.
Die beiden hätten eigentlich in der Zeit, in der wir anderen Religion hatten, ersatzweise Ethikunterricht erhalten sollen. Das hat sich aber, auch wenn man alle "Exoten" aller Klassen zusammengefasst hätte, nicht gelohnt. Mehr als ein halbes Dutzend Schüler einer Jahrgangsstufe kamen da an der ganzen Schule nicht zusammen. Einmal, ein Jahr lang, gab es das. Aber normalerweise hatten die ganz pragmatisch eine Freistunde, wenn wir Religion hatten.
So blieb ihnen wenigstens der katholische Stadtpfarrer von SMÜ erspart, der Max Beißer. Der hat mir mal widerrechtlich eine "BRAVO" konfisziert. Man könnte auch sagen "geklaut", aber er weilt nicht mehr unter uns, und du weißt ja: de mortuis nil nisi bene dicendum est.
Ich habe die nicht mal im Unterricht gelesen. Die war lediglich in meiner Schultasche, die offen auf dem Boden stand, und lugte da oben heraus. Der hat die einfach da rausgezogen und einbehalten. "Schund und Schmutz" nannte er das. Der war noch "vom alten Schlag". Ich hab das Heft nie wiederbekommen. Hoffentlich hatte er viel Spaß mit den Bildchen auf den Aufklärungsseiten. Die waren sehr wahrscheinlich der Grund für die ganze Aktion; Internet gab es ja noch keines und als stadtbekannter katholischer Priester kannst du dir schlecht am Kiosk einen "Playboy" kaufen.