18.02.2019, 10:18
Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 7
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Quelle des Zitates
Das heißt, es steht laut GG dem Islam Religionsunterricht in Deutschland zu. Mit der wachsenden Anteil von muslimischen Bürgern im Land, wird der Religionsunterricht Islam an den Schulen nicht mehr verhindern zu sein, wenn es der Islam möchte.
Wenn man an den Universitäten keine Religionslehrer für den Islam nach freiheitlich-demokratischen Grundsätzen ausbildet, übernimmt sicherlich der Imam den Unterricht.
Im Moment scheitert der Religionsunterricht Islam, da viele Verbände des Islam den Anspruch auf den Inhalt des Unterrichtes erheben. Auch haben die einzelnen Gruppen des Islam kaum Interesse an den Unterricht an den Schulen. Außerhalb der Schulen sind die Gruppen keinerlei Kontrolle unterworfen. Dann doch lieber an den Schulen, wo die Inhalte mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang stehen müssen.
Aus meiner Sicht ist Religion Privatsache. Es hat als Religionsunterricht nichts an den Schulen zu suchen. Es heißt nicht, dass man in Schule wertneutral über die Weltreligionen die Schüler informieren kann.
PS: Ich weis, dass man den Artikel 7 des GG in diesem Punkt nicht ändern kann.