30.10.2016, 14:39
(30.10.2016, 11:57)messalina schrieb: Ja genau, der Bäcker setzt jetzt die Rundfunkgebühr noch von der Steuer ab, dann bezahlt die Allgemeinheit ein 3. Mal, so!
Pfeifadeggl! Damit zahlt der Bäcker keine (zusätzliche) Gewerbe- und Einkommensteuer auf den gewerblichen Rundfunkbeitrag. Wär ja noch schöner. Der Rundfunkbeitrag erhöht seine Betriebsausgaben, die er von den Einnahmen abzieht. Die Allgemeinheit zahlt da nichts außer den auf die Semmel umgelegten Rundfunkgebühren und das auch nur, wenn sie eine Semmel kaufen. Bei Brezen und Mohnhörnchen ist es genauso.
'Von der Steuer absetzen' heißt nicht, von der Steuerschuld abziehen (absetzen), sondern von den steuerpflichtigen Einnahmen.
Kann es sein, daß Sie ein Späßle gemacht haben?