04.04.2019, 08:37
(04.04.2019, 08:18)Bogdan schrieb: Ist das Volksbegehren überhaupt statthaft?
Wenn ja wehren sich die Eigentümer.
Da würde es mit Sicherheit zu Gerichtsverhandlungen kommen.
Auch löst es das Problem der fehlenden Wohnung überhaupt nicht.
Das Gegenteil ist der Fall. Kein privates großes Unternehmen investiert mehr in den Bau von Wohnung, wenn man hinterher enteignet wird.
Art. 14 des GG sieht Enteignung in besonderen Fällen vor. Offenbar ist es ein besonderer Fall, wenn die Regierung viele Jahre den Wohnungsbau vernachlässigt um Griechenland und den Euro zu retten und dann das Land mit Arabern flutet, die die Wohnsituation nochmals verschärfen.
Martin