04.04.2019, 08:18
(03.04.2019, 20:04)Martin schrieb: Nicht wählbar der Sauhaufen.
Martin
Ist das Volksbegehren überhaupt statthaft?
Wenn ja wehren sich die Eigentümer.
Da würde es mit Sicherheit zu Gerichtsverhandlungen kommen.
Auch löst es das Problem der fehlenden Wohnung überhaupt nicht.
Das Gegenteil ist der Fall. Kein privates großes Unternehmen investiert mehr in den Bau von Wohnung, wenn man hinterher enteignet wird.