19.07.2019, 19:09
(19.07.2019, 18:35)UglyWinner schrieb: Und z.B. das
vorzeitige Auflösung des 15. Deutschen Bundestages
Natürlich war dies rechtlich möglich - aber es wurde schon von einer kleinen Gruppe provoziert unter dem Deckmantel des mangelnden Vertrauens.
Also daß bei uns in Deutschland keine Schiebereien möglich sind (ohne größeren Vertrauensverlust) - glaube ich nicht.
Wahl des Bundeskanzlers in Deutschland? Der halbe Bundestag und 1 Stimme reichen. Das sind auch nicht gerade Viele.
Es ging doch nicht um die Auflösung des Parlaments, sondern darum, dieses vorübergehend kaltzustellen:
Zitat:Sein angeblicher Plan, das Parlament zu umgehen, hätte laut Medienberichten so aussehen sollen: Johnson hätte Königin Elizabeth II. seine Regierungspläne im November vorstellen können. Davor, am Ende einer Sitzungsperiode, schließt das Parlament für eine oder auch mehrere Wochen. In diesem Fall also um den Brexit-Termin am 31. Oktober herum. Das hätte die Abgeordneten somit daran gehindert, einen Brexit ohne Abkommen noch zu verhindern.
Zur Erinnerung: Der Bundestag ist vom Volk gewählt. In eine Partei tritt man einfach ein.