13.10.2018, 19:54
(13.10.2018, 19:49)forest schrieb: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen (Hatten wir erst neulich, Montesquieu).
Papier papperlapappt. Der/die Bundeskanzler/in wird alle vier Jahre gewählt oder nicht. Zwar nicht vom Volk, aber von der Mehrheit der Abgeordneten, die vom Volk gewählt werden.
Niemand hindert die Abgeordneten, einen Bundeskanzler nach vier oder acht Jahren nicht mehr zu wählen. Da macht seine Exzellenz, ehemals vorsitzender Verfassungsrichter, einen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Denkfehler, was ihro Hochwürden gelegentlich zu pflegen beliebt.
Am besten wären wohl zwei mal 5 Jahre und dann Schluss.