31.07.2018, 21:26
(31.07.2018, 20:44)Bogdan schrieb: 1. Die Stichworte Grundversorgung, Bundesverfassungsgericht wurden genannt. Den Rest kann wahrscheinlich jeder mit der Suchmaschine Google erledigen.
2. Natürlich muss man in der Lage sein, auch die Urteile zu verstehen. Dazu ist es notwendig die entsprechenden Begriffe definieren zu können, die die Bundesverfassungsrichter benutzt.
3. Es wurde von keiner Seite behauptet, dass die Urteile nach dem 15. Juni 2013 durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wurden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html
4. Übrigens gibt es mehrere Urteile.
bla bla bla
1. Stichworte ohne maßgeblichen Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat kein Wort zu Ihren Behauptungen gesagt,
Fußball mit keinem Wort erwähnt.
2. Den Vergleich, den Sie herausfordern, kann ich aus sportlichen Gründen nicht annehmen. Eine erforderliche "Waffengleichheit" würde mit absoluter Sicherheit
den Nachteil bei Ihnen sehen!
3. Das Zitieren von Herrn Wilhelm, Intendant BR, war Ihre Idee, nicht meine und die Überschrift dort ist irreführend ...
Donaukurier "Fußball gehört zur Grundversorgung"
4. Es gibt kein einziges Urteil das die Übertragung der Bundesliga einer Grundversorgung zuschreibt!