17.05.2018, 17:35
(17.05.2018, 15:16)Sophie schrieb: Wenn man das so sieht, dann gehörte zuerst einmal genau dieser Tatbestand (widerrechtliches Beisichführen von Waffen) als Straftat bewehrt. Dann begeht jemand, der das tut und erwischt wird eine solche und wird dafür bestraft. Ihn einfach wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Gutdünkem präventiv einzusperren ist m.E. nicht rechtsstaatlich. Da hat der Prantl absolut recht, dass die Maßnahmen der Prävention gravierender sind als die nach Straftaten. So kann es nicht gehen.
Dann wäre es doch mal erfreulich wenn die überhandnehmenden Bewährungsstrafen für Straftaten endlich als Ausnahmen anzusehen wären... müsste man halt eben auch Geld in die Hände nehmen und Strafvollzugseinrichtungen ausbauen, erweitern oder neu bauen. Dazu das Personal aufstocken und schon ist wieder ein Aufschwung da....